Parkplatz
Bild 1: Mooveo TEI 60FB
Bild 2: Wohnmobil mieten in Dornbirn
Bild 4: Wohnmobil von Mooveo mieten in Dornbirn
Bild 5: Wohnmobil in Dornbirn online mieten
Bild 6: in Dornbirn Wohnmobil mieten
Bild 7: Mooveo Wohnmobil in Dornbirn mieten
Bild 8: Wohnmobil für 3 Personen in Dornbirn mieten
Bild 9: Mooveo TEI 60FB
Bild 10: Wohnmobil mieten in Dornbirn
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Bild 16: Wohnmobil für 3 Personen in Dornbirn mieten
Bild 17: Mooveo TEI 60FB
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Bild 21: Wohnmobil in Dornbirn online mieten
Bild 22: in Dornbirn Wohnmobil mieten
Bild 23: Mooveo Wohnmobil in Dornbirn mieten
6850 Dornbirn

Mooveo TEI 60FB

Sitzplätze
4
Schlafplätze3

Beschreibung

Preis bei Export Schweiz; 63'700.-€

Auf nur 5,96 m bietet dieses Mooveo Wohnmobil ein großes Raumgefühl. Ideal zum Reisen zu zweit. Im Heck vom Womo 60FB direkt neben dem Badezimmer befindet sich das große Französische Bett. In der funktionalen Küche befindet sich ein AES Absorber-Kühlschrank mit einem Fassungsvermögen von 138 Litern. Das platzsparende Badezimmer lässt keine Wünsche offen. Zudem verfügt das teilintegrierte Reisemobil über ein intelligentes Verstau-System vor allem unter dem Bett. Sie können es von innen und außen Be- und Entladen. Für die optimale Wärme- und Schallisolierung sorgen 30-mm-Styrofoam in den Seiten und Dach sowie 50 mm am Boden. Die Außenbeplankung und der Boden bestehen aus GFK. Den Boden des Wohnmobils umrandet außerdem eine Schürze aus Aluminium. Die bündigen doppelt verglasten Rahmenfenster, runden den Teilintegrierten-60FB in seiner Gesamt-Ausstattung ab.


Ausstattungen

  • ABS
  • Airbag Beifahrer
  • Airbag Fahrer
  • Alufelgen
  • Außenspiegel elektrisch
  • Elektr. Fensterheber
  • ESP inkl. Hill-Holder
  • Fahrerhausteppich
  • Größerer Dieseltank
  • Isolierter und beheizter Abwassertank
  • Lederlenkrad
  • Pilotensitze
  • Regen- und Lichtsensor
  • Regensensor
  • Reifendruckkontrolle
  • Schublade in Seitenschürze
  • Servolenkung
  • Tagfahrlicht LED
  • Tempomat
  • Zentralverriegelung
  • Ausstellfenster
  • Außenstauraumklappe
  • Einstiegstufe elektrisch
  • Fahrerhaustür
  • GFK-Aufbauwände
  • GFK-Dach
  • Markise
  • Midi-Heki
  • Mini-Heki
  • Verdunkelungs- und Fliegenschutzrollos
  • Vorzeltleuchte
  • Insektenschutztür 1/1
  • Umbaubett
  • Ambiente-Beleuchtung
  • Fahrerhaus-Verdunklungssystem
  • Fahrerhaussitze drehbar
  • Fenster in T-Haube
  • Kleiderschrankbeleuchtung
  • LED-Beleuchtung
  • Polster Plume/Lin
  • Gasheizung
  • Klimaanlage FH manuell
  • Truma Combi E
  • Warmwasserheizung
  • 2-Flammkocher
  • Kühlschrank mit Frostfach
  • Außendusche
  • Cassetten-Toilette
  • Dusche
  • Frischwassertank
  • Raumbad
  • Gasflaschenkasten für: 2x11 kg Fl.
  • Bluetooth Fahrerhaus
  • DAB Radio
  • Navigationssystem
  • Radio/Tuner
  • Rückfahrkamera
  • SAT-Anlage automatisch
  • TV
  • TV-Halter
  • Solaranlage
  • Zusatzbatterie

Technische Daten

Hersteller/Baureihe Mooveo TEI
Aufbauart Teilintegriert
Sitze mit Gurt 4
Schlafplätze 3
Betten Doppel-/franz. Bett
Abmessungen L 596 cm x H 293 cm
techn. zul. Gesamtgewicht 3500 kg
Modelljahr 2022
Getriebe Schaltgetriebe
Leistung 103 KW / 140 PS
Kraftstoff Diesel

Allgemeine Mietbedingungen
A&O Camping


1. Vertragsabschluß
Vertragspartner dieses Mietvertrages sind der umseitig genannte Mieter und Vermieter.

2. Im Mietpreis enthaltene Leistungen
Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen; Ausstattung des Wohnmobils nach Inventarliste, pro Miettag sind 300km frei; Kfz Haftpflichtversicherung mit 1000 € Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschaden, 300 € Selbstbeteiligung bei Glasschaden und 0 € Selbstbeteiligung bei Elementarschaden.

3. Reservierungen
Reisemobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Mietvertrages verbindlich. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen ist der Vermieter an die Vermietung bzw. den Mietvertrag nicht mehr gebunden.

4. Zahlung und Fristen
Mit dem Mietvertrag ist eine Anzahlung in Höhe von 30% (innerhalb von 10 Tagen) an den Vermieter zu leisten. Der Restbetrag wird spätestens 10 Tage vor Mietbeginn fällig. Die einmalige Servicepauschale à 130,- € und die Reinigungspauschale à 140,-€ ist ebenfalls mit dem Restbetrag fällig.

5. Stornokosten
Tritt der Mieter vor vereinbartem Mietbeginn vom Vertrag zurück, berechnen wir in jedem Fall folgende Stornokosten:

- Bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtmietpreises
- Bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtmietpreises
- ab 29 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtmietpreis
- Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart übernommen, so gilt dies als Rücktritt und der Gesamtmietpreis wird fällig. Auch bei der Fahrzeugrückgabe vor Mietende ist der Gesamtmietpreis zu bezahlen (keine Rückerstattung).


6. Kaution
Der Mieter hinterlegt bei Übernahme des Fahrzeuges eine Kaution in Höhe von 1000 €. Die Kaution wird bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges an den Mieter zurückgegeben.

7. Fahrzeugübernahme und –Rückgabe
Übernahme- und Rückgabeort: 6850 Dornbirn, Wallenmahd 23, Gebäude C3. Das Wohnmobil ist termingerecht und vollgetankt dem Vermieter oder dessen Beauftragten zurückzugeben. Bei nicht gereinigter / geleerter Toilette berechnen wir für die Reinigung pauschal 60.- €.

8. Ausschluss von Ersatzleistungen
Bei nicht rechtzeitiger Übergabe oder Ausfall des Mietfahrzeuges besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges und/oder Weiterbeförderung.

9. Haftung des Vermieters und Haftungsbeschränkung
Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, welche der Mieter nicht schuldhaft verursacht hat, sowohl wie für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für nicht durch Versicherungen gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des zweifachen Mietpreises. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.


10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei von ihm oder einem berechtigten Fahrer verschuldeten Unfallschaden bis zu den in Punkt 2 dieser Allgemeinen Mietbedingungen aufgeführten Selbstbeteiligungen. Er haftet unbeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, durch Alkohol bedingte Fahruntüchtigkeit, Missachtung von max. Durchfahrtshöhen bzw.-breiten, Fahrerflucht oder Schäden, welche dadurch entstehen, dass ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug nutzt. Der Mieter haftet auch für Bußgelder und Ordnungsvergehen die während der Mietzeit entstehen oder nach Mietende noch zugestellt werden.

11. Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters/berechtigten Fahrers muss 23 Jahre betragen. Er muss zudem einen gültigen Führerschein (kein Führerschein auf Probe) für Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und von den im Vorfeld genannten zusätzlichen Lenkern geführt werden.

12. Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter hat für die Kontrolle von: Reifendruck –Kühlwasser –Motorölstand – allgemeine Betriebssicherheit zu sorgen und ggf. nachzufüllen. Schäden, die auf mangelnden Reifendruck, oder zu geringen Kühlwasser- oder Motorölstand zurückzuführen sind, gelten in jedem Fall als grob fahrlässig vom Mieter herbeigeführt. Der Mieter haftet für diese Schäden unbeschränkt.

13. Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen mit Ausnahme der mitgeführten Campinggasflaschen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet.

14. Zugelassener Fahrbereich
EUROPA mit Ausnahme der Türkei und mit Ausnahme von Krisenregionen.

15. Reparaturen
Reparaturen, welche notwendig werden um die Betriebs/ Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von 100 € ohne Verständigung des Vermieters durchgeführt werden. Reparaturkosten die den Betrag von 100.- € übersteigen, sind dem Vermieter vor Durchführung der Arbeit mitzuteilen. Alle Reparaturen müssen in dem Fahrzeug entsprechenden Fachwerkstätten durchgeführt werden. Erstattungsfähige Reparaturkosten übernimmt der Vermieter ausschließlich gegen Vorlage von ordentlichen Belegen.

16. Ausfall des Fahrzeuges während der Nutzung
Fällt das Fahrzeug während der Nutzung durch den Mieter aus, und eine Reparatur am Ort ist nicht möglich um die Reise fortzusetzen, muß die Rückreise des Mieters und seiner Mitfahrer mit dem Vermieter abgesprochen werden. Jede andere Entscheidung des Mieters bedarf der Abstimmung mit dem Versicherer wie dem Vermieter. Es erfolgt Kostenerstattung des reinen Mietpreises ab nachgewiesenem Nutzungsausfall des Fahrzeuges. Weitergehende Forderungen, insbesondere für "entgangene Urlaubsfreuden", sind ausdrücklich ausgeschlossen (siehe auch Punkt 9).

17. Verspätete Rückgabe des Fahrzeuges
Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges berechnen wir pro angefangener Stunde € 20,00, ab 4 Stunden den doppelten Mietpreis je Verspätungstag.

18. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist auf jeden Fall die Polizei einzuschalten. Der Mieter hat einen Unfallbericht zu erstellen. Der Vermieter ist zu benachrichtigen.

19. Schlussbestimmung
Sollte einer der Punkte ganz oder in Teilen ungültig sein oder geltendem Recht nicht entsprechen, bleiben alle anderen Punkte hiervon in ihrer Gültigkeit unberührt.

20. Allgemeine Bestimmungen
20.1 Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht.

20.2 Die Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen des Vermieters ist unzulässig, es sei denn, diese sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt und stehen mit dem Vertragsverhältnis in unmittelbarem rechtlichem Zusammenhang.

20.3 Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gelten auch zu Gunsten und zu Lasten des berechtigten Fahrers, der den Vertrag mit zu unterfertigen hat, einschließlich der Haftung für das Entgelt und für sonstige Ansprüche, wobei mehrere Mieter/ Lenker zur ungeteilten Hand mit dem Kunden haften.

21. Gerichtsstand und Schriftform
21.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt gem. § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirks- oder Landesgerichtes Feldkirch (je nach Höhe des Streitwertes) als ausschließlich vereinbart.

21.2 Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand des§ 14 Konsumentenschutzgesetz.

21.3 Neben dem schriftlichen Vertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen keine mündlichen Abreden, es gilt daher nur das schriftlich Vereinbarte. Gegenüber Konsumenten gilt diese Einschränkung nicht, jedoch erklärt der Vermieter, nur schriftliche Verträge abzuschließen.

Wir haben die allgemeinen Mietbedingungen zur Kenntnis genommen.  


Datum  Ort
Vermieter                            Mieter
1
2
3

Nebensaison (min. 3 Tage)

125,00 €

1
2
3

Hauptsaison (min. 3 Tage)

145,00 €

Langzeitrabatt 5% ab 15 Tage Miete
Langzeitrabatt 10% ab 26 Tage Miete
Langzeitrabatt 15% ab 37 Tage Miete

1
2
3

Sparsaison (min. 3 Tage)

100,00 €

1
2
3

Bereits belegt

1
2
3

Ihre Auswahl

A&O Camping OG

Wallenmahd 23A -  6850  Dornbirn

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Camping-Shop:

Montag geschlossen

DI - FR   10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

SA          09.00 - 12.00 Uhr

Ansprechpartner
  • Oliver Kunz (Mietfahrzeuge Reisemobile; Reisemobile Gebrauchtfahrzeuge; Reisemobile Neufahrzeuge; Wohnwagen Gebrauchtfahrzeuge)
    Tel.: +43 5572 374426

Anbieterkennzeichnung

Handelsregister FN 562920 z
UsSt-ID nach §27a UStg ATU77219378
Vertretungsberechtigt Oliver Kunz

rechtlicher Hinweis:
Personengesellschaft OG

Weitere Details zum Angebot

A - 6850 Dornbirn, Wallenmahd 23
Ihr Preisab 100 €
Kaution1.000,00 €
Servicepauschale140,00 €
160,00 €
50,00 €
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