2333 Leopoldsdorf/Wien
Weinsberg CaraOne 480 QDK
Schlafplätze4
Beschreibung
Weinsberg CaraOne 480 QDK
Geräumiger Wohnwagen mit Doppelbett im Bug und Stockbetten im
Heck - für bis zu 5 bis 6 Personen durch die umbaubare
Dinette!
Ausstattungen
- Dusche
- Frischwassertank
- Warmwasser
- Gasflaschenkasten für: 2x11 kg Fl.
Technische Daten
Hersteller/Baureihe | Weinsberg CaraOne |
Schlafplätze | 4 |
Betten | Etagenbett Doppelbett quer |
Abmessungen | L 665 cm x B 223 cm x H 257 cm |
Leergewicht | 1040 kg |
techn. zul. Gesamtgewicht | 1300 kg |
Modelljahr | 2024 |
ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
FÜR FAHRZEUGE GÜLTIG AB 1. MÄRZ 2022
Die CARAmobil GesmbH (nachstehend „CARAmobil“ oder „wir“ genannt), vermietet Ihnen ein Fahrzeug auf der Grundlage dieser Allgemeinen Mietbedingungen, wobei auch die in dem von Ihnen unterzeichneten Mietvertrag enthaltenen Informationen und Bedingungen mit eingeschlossen sind. Durch die Anmietung erkennen Sie die Bedingungen des Mietvertrages und die Allgemeinen Mietbedingungen an und versichern, dass Sie diese genau beachten werden.
1. VERTRAG
Die in diesem Vertrag enthaltenen Rechte und Pflichten regeln Ihre Nutzung des Fahrzeuges und können nicht von Ihnen übertragen werden. Sie erkennen an, dass das Fahrzeug Eigentum von CARAmobil ist und dass jeder Versuch der Übertragung oder Untervermietung durch jemand anderen als CARAmobil nichtig ist. CARAmobil gestattet Ihnen, das Fahrzeug ausschließlich zu den in diesem Vertrag niedergelegten Mietbedingungen zu nutzen. Sie haben den Mietvertrag jederzeit mit sich zu führen und auf Verlangen der Polizei vorzuweisen.
2. ZUGELASSENE FAHRER
Das Fahrzeug darf nur von Ihnen oder denjenigen Personen gefahren oder gezogen werden, die von CARAmobil bei Mietbeginn als Fahrer zugelassen wurden und auf der Mietbestätigung angegeben sind (nachstehend „zugelassene Fahrer“ genannt). Sie verpflichten sich, weder selbst das Fahrzeug zu ziehen oder zu fahren noch jemand anderen das Fahrzeug ziehen oder fahren zu lassen,
a. wenn Sie selbst oder andere Fahrer zum Zeitpunkt und am Ort der Anmietung die von CARAmobil bezüglich Lebensalter und Besitz eines gültigen Führerscheins gestellten Mindestbedingungen bzw. sonstige, zum Zeitpunkt und am Ort der Anmietung geltende Mindestbedingungen, die Ihnen vor bzw. bei Mietbeginn mitgeteilt wurden, nicht erfüllen;
b. wenn Sie selbst oder andere Fahrer übermüdet sind oder unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen legalen oder illegalen Substanzen stehen, die Bewusstsein oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
3. ABHOLUNG/LIEFERUNG UND RÜCKGABE
a. CARAmobil liefert Ihnen das Fahrzeug in gutem Gesamt- und Betriebszustand komplett mit allen erforderlichen Dokumenten, Teilen und Zubehör.
b. Sie verpflichten sich, CARAmobil das Fahrzeug, abgesehen von normalem Verschleiß, in demselben Zustand, in welchem es angemietet wurde, zusammen mit denselben Dokumenten, Teilen und demselben Zubehör zurückzugeben, und zwar an dem Ort, an dem Datum und zu der Uhrzeit, welche im Mietvertrag/in der Mietbestätigung angegeben sind. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter den Vermieter bei allfällige Schadenersatzforderungen eines dadurch geschädigten Nachmieters schad- und klaglos zu halten.
c. Sie und CARAmobil überprüfen zu Mietbeginn und bei Rückgabe den Zustand des Fahrzeuges. CARAmobil stellt dazu ein Mängelprotokoll zum Erfassen aller von beiden Parteien anerkannter Mängel bereit. Sie erkennen an, dass Sie für etwaige Verluste oder Beschädigungen des Fahrzeuges, seiner Dokumente, Teile oder seines Zubehörs während des Mietverhältnisses verschuldensunabhängig haften.
d. Das Fahrzeug ist bei CARAmobil während deren normalen Geschäftszeiten abzugeben. Wenn Sie das Fahrzeug außerhalb dieser Zeiten zurückgeben, so müssen Sie die Anweisungen befolgen, welche für die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten gelten, und bleiben bis zur Öffnung in vollem Umfang für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges verantwortlich. Wenn Sie diese Anweisungen nicht befolgen, bleiben Sie haftbar für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges sowie für zeitbezogene Gebühren, Gebühren für optionale Leistungen oder andere Gebühren, wie sie im Mietvertrag/in der Mietbestätigung aufgeführt sind, bis das CARAmobil-Personal Zugang zum Fahrzeug erlangt.
e. Wenn sich CARAmobil damit einverstanden erklärt hat, dass Sie das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit an einem anderen Ort als bei CARAmobil zurückgeben dürfen, oder wenn CARAmobil sich bereit erklärt hat, das Fahrzeug abzuholen, tragen Sie die volle Verantwortung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges, bis es von CARAmobil abgeholt wird.
f. Wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der im nächsten Satz angegebenen Nachfrist am vereinbarten Rückgabe- oder Abholort zurückgeben, wird Ihnen für jeden Tag oder Teil eines Tages, an welchem die Fahrzeugrückgabe überfällig ist, eine zusätzliche Mietgebühr für einen Miettag zum betreffenden 1-Tagessatz einschließlich der Gebühren für in Anspruch genommene optionale Leistungen, in Rechnung gestellt. Die „Nachfrist“ ist die Zeitdauer, die als Nachfrist im Mietvertrag/in der Mietbestätigung aufgeführt ist, oder falls im Mietvertrag/in der Mietbestätigung keine Nachfrist aufgeführt wird, ein Zeitraum von 29 Minuten nach der im Mietvertrag/in der Mietbestätigung vereinbarten Rückgabezeit.
g. Sie erkennen an, dass CARAmobil berechtigt ist, Ihnen eine angemessene Zusatzgebühr zu berechnen, falls das Fahrzeug nicht im vereinbarten Sauberkeitszustand retourniert wird.
i. Bei PKWs oder Kleintransportern wird eine Reinigung, welche den Standardumfang übersteigt, in Rechnung gestellt. Nicht zum Umfang der Standardreinigung gehört z.B. das Entfernen von Tierhaaren.
ii. Wohnmobile und Wohnwagen müssen außen und innen von jeglichen Unreinheiten gesäubert sein. Der Grauwassertank muss bei Rückgabe entleert sein. Ebenso müssen Toilette sowie der Fäkalientank entleert und gereinigt sein. Bei Verstoß gegen die Bedingungen werden Reinigungspauschalen gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt, bei außergewöhnlichen Verschmutzungen erfolgt die Verrechnung nach Aufwand.
h. CARAmobil bleibt es jederzeit vorbehalten, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund (z.B. wegen eines gegen Sie eingeleiteten Insolvenzverfahrens) fristlos zu kündigen und das Fahrzeug selbst oder durch Dritte auf Ihre Kosten wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt ebenso, wenn die Mietbedingungen, auch in Teilen, nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung führt zum sofortigen Verlust der Haftungsbeschränkungen und des Haftungsausschlusses bei Unfall oder Diebstahl.
j. Kann der Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, das mit dem gegenständlichen Mietvertrag konkret vereinbarte Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bereitstellen, so hat der Vermieter das Recht, einen Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen. Sofern möglich wird der Vermieter ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen, wobei bei Wohnmobilen und Wohnwägen lediglich auf die Anzahl der Schlafmöglichkeit der im Mietvertrag angegebenen Personen Rücksicht zu nehmen ist.
4. IHRE HAFTUNG BEI VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DES FAHRZEUGES
a. Während der Mietzeit haften Sie CARAmobil gegenüber für sämtliche Kosten und Verluste, die CARAmobil durch Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeuges, seiner Teile oder seines Zubehörs entstehen oder auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind. Ihre Haftung erstreckt sich unter anderem auf Reparaturkosten, Wertverlust des Fahrzeuges, entgangene Mieteinnahmen, Abschlepp- und Standgebühren sowie eine Verwaltungsgebühr, welche unsere Kosten aus der Bearbeitung eines Anspruchs abdeckt, der sich auf eine Beschädigung des Fahrzeuges gründet, es sei denn, die Verantwortung für die Beschädigung liegt bei CARAmobil selbst bzw. sämtliche Kosten oder Verluste werden von einem Dritten oder seinem Versicherer übernommen.
b. Sofern Sie sämtliche Bedingungen dieses Vertrags einhalten und der Verlust, die Beschädigung oder der Diebstahl weder von Ihnen oder einem zugelassenen Fahrer oder einem nicht zugelassenen Fahrer vorsätzlich oder in grob fahrlässiger Weise verursacht wurden, ist Ihre Haftung für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeuges sowie seiner Teile oder seines Zubehörs für jeden solchen einzelnen Schadensfall inklusive Diebstahl, versuchtem Diebstahl oder Vandalismus auf den Betrag der vorgeschriebenen Selbstbeteiligung beschränkt, die im Mietvertrag/in der Mietbestätigung angegeben ist. Dies gilt auch bei Elementarschäden (Hagel, Hochwasser, Vermurungen, etc.).
c. Wenn Sie laut Mietvertrag/Mietbestätigung den optionalen Haftungsausschluss gewählt haben und sämtliche Bedingungen dieses Vertrags einhalten, entfällt Ihre Haftung für die Selbstbeteiligung.
d. Schäden, die durch das Ladegut, Überladung oder Missachtung der Durchfahrtshöhe oder –breite entstehen, sind durch die Haftungsbeschränkung oder den Haftungsausschluss nicht abgedeckt.
e. Nicht durch Haftungsbeschränkung bzw. Haftungsausschluss gedeckt sind darüber hinaus Schäden am Unterbau des Fahrzeugs sowie der Verlust von Fahrzeugdokumenten, der Fahrzeugschlüssel, der Kennzeichen sowie sonstigem Zubehör.
5. VERBOTENE NUTZUNG DES FAHRZEUGES
a. Sie dürfen das Fahrzeug zu den in Abschnitt 5 und Abschnitt 2 genannten Bedingungen fahren oder ziehen, wobei Sie stets verpflichtet sind, es in verantwortungsvoller Weise zu nutzen. Sollten Sie diese Bedingungen nicht einhalten, haften Sie CARAmobil für alle Verbindlichkeiten oder Verluste, die CARAmobil entstehen, bzw. für alle Schäden oder angemessenen Ausgaben, die CARAmobil erleidet oder tätigt, sofern diese darauf zurückzuführen sind, dass Sie gegen diesen Vertrag verstoßen haben. Darüber hinaus können Sie so den Schutz der von Ihnen gewählten Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschluss oder Versicherungen verlieren. CARAmobil behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit (ohne vorherige Ankündigung, sofern diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist) auf Ihre Kosten zurückzuholen, wenn Sie gegen diesen Vertrag verstoßen.
b. Auch wenn Sie das Fahrzeug nicht benutzen, müssen Sie auf es Acht geben und sicherstellen, dass es verschlossen, gesichert und an einem sicheren Platz abgestellt ist; sofern das Fahrzeug mit einer Diebstahlsicherung ausgestattet ist, müssen Sie diese einstellen und benutzen. Sicherheitsgurte, Kindersitze und sonstige Kindersicherungen sind stets zu benutzen.
c. Wenn es sich um ein motorisiertes Fahrzeug handelt, tanken Sie den richtigen Kraftstoff und prüfen Sie den Ölstand wie auch den Stand sonstiger Flüssigkeiten mindestens alle 1.000 km. Soweit erforderlich sind Öl und andere Flüssigkeiten wieder aufzufüllen. Sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder mechanischen Versagens Probleme haben, müssen Sie CARAmobil umgehend unter der Telefonnummer verständigen, die Ihnen bei der Anmietung zur Verfügung gestellt wurde. Niemand darf das Fahrzeug ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung von CARAmobil warten oder reparieren.
d. Zu folgenden Zwecken darf das Fahrzeug weder von Ihnen selbst noch von anderen Personen benutzt werden:
i. zur Beförderung von Personen oder Frachtgut gegen Entgelt;
ii. zum Abschleppen oder Anschieben von Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen;
iii. im Gelände oder auf Straßen, für welche das Fahrzeug ungeeignet ist;
iv. wenn das Fahrzeug überladen ist oder wenn Ladungen nicht ordnungsgemäß gesichert sind;
v. zur Beförderung von Gegenständen oder Substanzen, welche aufgrund ihres Zustands oder Geruchs das Fahrzeug beschädigen bzw. die Wiedervermietung des Fahrzeuges durch CARAmobil beeinträchtigen könnten;
vi. zur Teilnahme an Rennen, Rallyes, Testfahrten oder sonstigen Wettbewerben;
vii. unter Verstoß gegen Verkehrs- oder sonstige Vorschriften;
viii. zu rechtswidrigen Zwecken;
ix. zur Untervermietung;
x. zu Fahrten – sei es, dass Sie das Fahrzeug selbst fahren oder sich fahren lassen, ziehen oder ziehen lassen – in Bereichen mit Zugangsbeschränkungen, insbesondere auf Flughafenrollbahnen, Flughafen-Versorgungsstraßen und ähnlichen Bereichen;
xi. zu Fahrschulzwecken; oder
xii. unter Verstoß gegen eine der oben in Abschnitt 2 genannten, den Fahrer betreffenden, Anforderungen.
e. Für Fahrten ins Ausland gelten aus versicherungstechnischen Gründen Einschränkungen. Bei Fahrten in gewisse Länder kann daher ein Aufschlag verrechnet werden. Die Einreise in gewisse Länder ist überhaupt nicht und bei Wohnmobilen und Wohnwägen generell nur in schriftlich vereinbarte Gebiete gestattet; ein Zuwiderhandeln zieht vollen Schadenersatz für alle (direkten oder indirekten) Schäden am Fahrzeug nach sich, bei Verlust haften Sie – verschuldensunabhängig – in voller Höhe. Sämtliche Kosten für die Reparatur und oder einen Rücktransport sind in diesem Fall vom Mieter zu tragen.
6. ZAHLUNG DER MIETGEBÜHREN
a. Sie schulden ein Mietentgelt in Höhe der gesondert vereinbarten Mietgebühren; mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung schulden Sie ein Entgelt in Höhe des jeweils gültigen von CARAmobil veröffentlichten Tarifes. Die Forderungen von CARAmobil aus Mietgebühren sind jeweils sofort zur Zahlung fällig; im Fall des Zahlungsverzuges verpflichten Sie sich zur Bezahlung von Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. über dem jeweiligen 3-Monats Euribor; weiters schulden Sie CARAmobil den Ersatz der aus dem Verzug resultierenden Spesen, insbesondere der Mahnspesen, inklusive der Kosten für die außergerichtliche Verfolgung des Anspruches durch Inkassobüros und/oder einen Rechtsanwalt. Bei Zahlung mit Kreditkarten ermächtigen Sie CARAmobil, sich bei Abschluss des Mietvertrags vom Kartenaussteller ein angemessenes Guthaben vorbehalten zu lassen bzw. entsprechende Genehmigungen einzuholen, welche zumindest dem Gesamtbetrag der voraussichtlichen Mietkosten entspricht. Weiters ermächtigen Sie CARAmobil ohne Ihr weiteres Zutun von Ihnen zu ersetzende Schäden, Selbstbehalte, Dokumente, Fahrzeugschlüssel, zu ersetzendes Zubehör, am Mietvertrag nicht gesondert ausgewiesene Einweggebühren, Betankungsgebühren, Gebühr für verspätete Rückgabe, Gebühr für einen Zusatzfahrer, eine Zusatzreinigungsgebühr, sowie Maut-, Strafgebühren oder Bußgelder aus Verkehrs- oder Parkverstößen während des Mietverhältnisses (einschließlich einer Bearbeitungsgebühr) von Ihrer Kreditkarte einzuziehen.
b. Sie und jegliche Person, der die Mietgebühren mit Einwilligung von CARAmobil gemäß Ihrer Anweisung direkt in Rechnung zu stellen sind, haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Mietgebühren. Wenn Sie die Anweisung geben, die Mietgebühren einer anderen Person in Rechnung zu stellen, so erklären Sie damit, dazu ermächtigt zu sein.
7. MIETGEBÜHREN
a. Bei jedem aufgrund dieses Vertrags geschlossenen Mietvertrag spiegeln die im Mietvertrag/in der Mietbestätigung angegebenen Mietgebühren Ihre Nutzung des Fahrzeuges entsprechend der zu Beginn des Mietvertrags getroffenen Vereinbarung wider. Dazu gehören die Grundmietgebühr, eventuell anfallende Kilometergebühren, zusätzliche obligatorische Gebühren und gegebenenfalls Gebühren für optionale Leistungen und Zusatzleistungen, die zum Zeitpunkt der Reservierung oder Anmietung gewählt wurden, sowie die darauf entfallenden Steuern zum dann geltenden Steuersatz.
b. Die Grundmietgebühr deckt grundsätzlich die Mindestmiete für einen Miettag (24 Stunden ab Mietbeginn) ab und schließt die gesetzliche Haftpflichtversicherung und alle anderen im Mietvertrag/in der Mietbestätigung angegebenen Leistungen ein. Pauschalmieten mit einer anderen Mindestmietdauer sind möglich.
c. Neben den im Mietvertrag/in der Mietbestätigung aufgeführten Gebühren können zusätzliche Gebühren anfallen, die sich aus Ihrer Nutzung des Fahrzeuges während der Mietzeit ergeben und unter anderem Verlust oder Beschädigung des Fahrzeuges, eine Servicegebühr für Auftanken, eine Gebühr für verspätete Rückgabe, Gebühren für zusätzliche Fahrer, Zusatzreinigungsgebühren sowie Mautgebühren, Bußgelder oder sonstige Gebühren umfassen, die wegen Verstoßes gegen Verkehrs- oder Parkvorschriften während der Mietzeit entstehen (einschließlich einer angemessenen Verwaltungsgebühr gemäß Abschnitt 13(b)).
e. Nach Beendigung des Mietvertrags/nach Fahrzeugrückgabe erfolgt die endgültige Abrechnung sämtlicher Mietgebühren.
8. AUFTANKSERVICEGEBÜHR
Sofern es sich um ein motorisiertes Fahrzeug handelt, wird es Ihnen mit vollem Kraftstofftank zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgeben, müssen Sie eine Auftankservicegebühr entrichten, wobei sich die Kosten für den Kraftstoff sowie den Auftankservice nach den im Mietvertrag/in der Mietbestätigung angegebenen Tarifen richten.
9. VERANTWORTUNG FÜR PERSÖNLICHES EIGENTUM
CARAmobil haftet weder Ihnen gegenüber noch gegenüber zugelassenen Fahrern oder gegenüber Insassen für Verlust oder Beschädigung während der Mietzeit oder danach im Fahrzeug zurückgelassener persönlicher Gegenstände, es sei denn, Verlust oder Beschädigung sind auf Fahrlässigkeit seitens oder Verletzung dieses Vertrags durch CARAmobil zurückzuführen. Sie allein tragen die Verantwortung für Ihre persönlichen Gegenstände.
10. ALLGEMEINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG; HAFTUNGSFREISTELLUNG
a. CARAmobil ist rechtlich verpflichtet, für eine allgemeine Haftpflichtversicherung zu sorgen. Dieser Versicherungsschutz ist in der Grundmietgebühr enthalten.
b. Sie verpflichten sich, CARAmobil schadlos zu halten, falls CARAmobil verpflichtet sein sollte,
(i) dem Versicherer Beträge zu ersetzen, welche dieser in Ihrem Namen an einen Dritten zahlen muss, bzw.
(ii) einen Dritten zu entschädigen, weil ein Dritter dadurch zu Tode kommt, einen Personenschaden erleidet oder dessen Eigentum beschädigt wird, wenn Sie oder ein zugelassener Fahrer das Fahrzeug unter Zuwiderhandlung gegen Abschnitt 2 (Zugelassene Fahrer) oder Abschnitt 5 (Verbotene Nutzung des Fahrzeuges) dieses Vertrags benutzt haben.
11. UNFÄLLE, DIEBSTAHL UND VANDALISMUS
a. Sie sind verpflichtet Verkehrsunfälle, Verluste, Beschädigungen oder Diebstähle des Fahrzeuges betreffend unverzüglich der Polizei und CARAmobil zu melden.
b. Im Falle eines Unfalls dürfen keine Schuldanerkenntnisse abgegeben, niemanden darf von der Haftung befreit, Ansprüche dürfen nicht erledigt und Haftungsverzichtserklärungen dürfen nicht angenommen werden. Lassen Sie sich jedoch die Namen und Anschriften aller Beteiligten und auch der Zeugen geben.
c. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges ist stets ein Unfall- oder Diebstahlsbericht auszufüllen und bei CARAmobil abzugeben. Im Falle eines Diebstahls müssen Sie die Schlüssel und ggf. die Fernbedienung der Diebstahlsicherung an CARAmobil zurückgeben. Wenn Sie die Auflagen dieses Abschnittes 11 nicht einhalten, bietet ein ggf. durch Sie abgeschlossener, optionaler Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung keine Deckung.
d. Sie verpflichten sich, bei den Ermittlungen sowie späteren Rechtsstreitigkeiten, die wegen Verlust oder Beschädigung des Fahrzeuges durchgeführt werden, mit CARAmobil und unserem Versicherer zusammenzuarbeiten.
12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
a. Vorbehaltlich Abschnitt 12(c) haftet CARAmobil weder Ihnen noch Dritten gegenüber für Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Fahrzeuganmietung entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits oder einer sonstigen Verletzung dieses Vertrags durch CARAmobil. CARAmobil haftet nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Verluste, Schäden oder Folgeschäden einschließlich entgangenem Gewinn oder entgangenen Möglichkeiten jeglicher Art.
b. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für Verluste oder Schäden, die dem Mieter durch den Ausfall des Fahrzeuges bzw. Reiseunterbrechung wegen einer Reparatur oder aus sonstigen Gründen entsteht.
c. Die Haftung seitens CARAmobil für Tod oder Personenschäden infolge von Tun oder Unterlassen seitens CARAmobil sowie eine andere, gesetzlich nicht auszuschließende Haftung wird durch Abschnitt 12(a) nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
13. VERSTÖSSE GEGEN PARK- UND VERKEHRSVORSCHRIFTEN
a. Sie kommen in vollem Umfang für alle während des Mietverhältnisses anfallenden Mautgebühren, Parkgebühren und Bußgelder oder andere Folgen des Verstoßes gegen Verkehrsregeln (einschließlich Staugebühren), Vorschriften oder Verboten oder sonstigen Gesetzen oder Verordnungen auf.
b. Soweit CARAmobil angehalten ist, derartige Bußgelder, Gebühren und damit verbundene Kosten zu tragen, erklären Sie sich einverstanden, dass CARAmobil Ihnen den so zu zahlenden Betrag nebst einer angemessenen Verwaltungsgebühr für die Erledigung der Angelegenheiten berechnet.
c. Auf Anfrage erhalten Sie eine Kopie des Bußgeldbescheids bzw. der Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß, den CARAmobil erhalten hat.
14. RÜCKTRITT ODER STORNO
a. Bei rechtlich unbegründeter Nichterfüllung des Vertrages durch den Mieter und hieraus begründetem Rücktritt des Vermieters ist der Vermieter berechtigt, Stornokosten als pauschalierten Schadenersatz geltend zu machen. Dieser beträgt bis 60 Tage vor Mietbeginn 20%, bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% und ab dem 29. Tag vor Mietbeginn 100% der mit dem Mietvertrag verbundenen Gesamtkosten inkl. aller Steuern und Gebühren.
b. Bei rechtlich unbegründeter Nichterfüllung des Vertrages durch den Vermieter und hieraus begründetem Rücktritt des Mieters ist der Mieter berechtigt, bereits bezahlte Mietkosten inkl. aller Steuern und Gebühren zurückzufordern. Er kann zusätzlich einen Schadenersatz in jenem Ausmaß geltend machen, um den die Kosten für die Ersatzmiete eines gleichwertigen Fahrzeuges zum selben Termin bei einem anderen gewerblichen Vermieter zu geltenden, ortsüblichen Tarifen die mit CARAmobil vereinbarten Mietkosten übersteigen.
15. PERSONENBEZOGENE DATEN
a. Durch den Abschluss dieses Mietvertrages erklären Sie sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Angaben durch uns in Verbindung mit diesem Mietvertrag für die Zwecke unserer berechtigten Interessen einverstanden, einschließlich statistische Auswertung, Bonitätskontrolle und Schutz unseres Vermögens. Wenn Sie diesen Mietvertrag verletzen, können Ihre personenbezogenen Daten dementsprechend Dritten offen gelegt oder weitergeleitet werden, soweit dies erforderlich ist, um Ansprüche zu verfolgen oder uns entstehende Vermögensschäden zu verhindern.
b. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Erklärung von CARAmobil zur Privatsphäre, die Sie auf Wunsch im Büro oder auf unserer Webseite erhalten.
16. AUSLEGUNG
Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages/der Mietbestätigung gemäß geltendem Recht (vollständig oder teilweise) ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar werden, so gilt diese Bestimmung bzw. dieser Teil einer Bestimmung insoweit nicht als Teil des Mietvertrages; die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages/diesderer Mietbestätigung bleiben jedoch vollständig in Kraft.
17. GELTENDES RECHT
Unser Ziel ist es, Streitigkeiten stets gütlich beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein gilt österreichisches Recht als vereinbart und Sie unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der österreichischen Gerichte.
CARAmobil GesmbH
Arbeitergasse 27AA - 2333 Leopoldsdorf/WienÖffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09 - 12 Uhr und 13 - 17 UhrSamstag nach Vereinbarung
Ansprechpartner
- Team CARAmobil (Mietfahrzeuge Caravans; Mietfahrzeuge Reisemobile)
Tel.: +43223543800
Anbieterkennzeichnung
UsSt-ID nach §27a UStg | ATU74438646 |
Vertretungsberechtigt | Alexander Stummer |
rechtlicher Hinweis: Firmenbuch-Nr.: FN 513496t |